Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Oldtimer Traum GmbH
(nachfolgend: OT), Stand 25.02.2021

   1. Geltungsbereich


1.1 Alle Lieferungen und Leistungen von Oldtimer Traum GmbH werden auf Basis dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

1.2 Die Kunden von OT sind sowohl Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

(BGB) als auch Unternehmer nach § 14 BGB.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die

überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet

werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige

Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder

selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen

Zustimmung von OT. Der Geltung von abweichenden AGB wird ausdrücklich widersprochen.

1.4 Sofern nicht näher in den AGB bezeichnet gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen

Gesetzbuches bei Geschäften mit Verbrauchern und die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches

bei Geschäften mit Unternehmern.


   2. Auftragserteilung und Durchführung


2.1 Für alle Lieferungen und Leistungen, die OT erbringt, wird ein Auftrag erstellt, in dem die zu

erbringenden Lieferungen oder Leistungen bezeichnet werden und der voraussichtliche

Fertigstellungstermin oder Liefertermin angegeben ist.

2.2 Für Verträge, die der Kunde nicht in den Geschäftsräumen von OT eingeht gibt der Kunde

anhand der Produktbeschreibung ein Angebot über ein Online Bestellformular, telefonisch oder per

E-Mail ab. OT kann das Angebot innerhalb 5 Werktagen annehmen und wird dazu eine

Auftragsbestätigung erstellen.

2.3 Zur Erstellung des Auftrags wird im Rahmen der Bestandsaufnahme mit dem Kunden der

Umfang der zu erbringenden Lieferungen und Leistungen definiert. Der Kunde erhält einen

Durchschlag vom Auftrag.

2.4 Nennung eines verbindlichen Werkstatttermins kann erst erfolgen, sobald die Verfügbarkeit von

Ersatzteilen und Lieferungen und Leistungen Dritter durch OT ermittelt wurde.

2.5 Dem Kunden wird bei Inobhutnahme für den Werkstattaufenthalt ein voraussichtlicher

Fertigstellungstermin genannt.

2.6 Durch den Auftrag wird OT ermächtigt, Unteraufträge zu vergeben und Probe- und

Überführungsfahrten durchzuführen.

2.7 Kommt es während der Ausführung des Auftrags zu Änderungen oder Erweiterungen des

Umfangs, nennt OT dem Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen

Fertigstellungstermin.

2.8 Handelt es sich beim Auftrag um eine Restauration oder Beseitigung eines Unfallschadens am

Auftragsgegenstand, muss zur Ermittlung der notwendigen Arbeiten zunächst der

Restaurationsbereich oder Unfallbereich freigelegt werden. Dafür wird ein Auftrag erstellt, der den

Leistungsumfang der Demontage und den voraussichtlichen Fertigstellungstermin beschreibt.

2.9 Kann OT den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne

eigenes Verschulden nicht einhalten, wird der Vertrag angepasst nach der Lehre vom Wegfall der

Geschäftsgrundlage. § 313 BGB findet analoge Anwendung.

„Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, dass eine Partei daran

hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn

und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass:

(a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und

(b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und

(c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten

 vermieden oder überwunden werden können.

2.10 Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei

betreffen, sie würden die Voraussetzungen unter Punkt 2.9 lit. (a) und lit. (b) nach Absatz 1 dieser

Klausel erfüllen:

   (I) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer

   Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung;

   (II) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige

   Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie;

   (III) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen;

   (IV) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder

   Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition,

   Verstaatlichung;

   (V) Pest, Epidemie, Pandemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis;

   (VI) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln,

   Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie;

   (VII) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik,

   Besetzung von Fabriken und Gebäuden.

2.11 Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das

Hindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer

vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen

vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzüglich mitgeteilt

wird.

Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu

dem die Mitteilung die andere Partei erreicht. Ist die Auswirkung des geltend gemachten

Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange,

wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch die betroffene Partei verhindert.

Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien dasjenige,

was sie kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird,

so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines

angemessenen Zeitraums zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien

ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des

Hindernisses 120 Tage überschreitet.


   3. Versicherung und Gefahrübergang


3.1 Fahrzeuge und ausgebaute Baugruppen/ Bauteile die aufgrund eines Auftrags in der Obhut von

OT sind, sind durch eine Werkstatthaftpflichtversicherung versichert. Den Umfang der Versicherung

kann der Kunde in den Geschäftsräumen von OT einsehen.

3.2 OT nimmt den Auftragsgegenstand nur während den Öffnungszeiten in Obhut. Stellt der Kunde

den Auftragsgegenstand außerhalb der Öffnungszeiten auf oder vor dem Betriebsgelände ohne

vorherige ausdrückliche Absprache mit OT ab, findet keine Inobhutnahme statt und das Risiko geht

nicht auf OT über.

3.3 Wird der Transport des Auftraggegenstands durch OT durchgeführt, erfolgt die Übernahme des

Risikos an der Adresse des Kunden oder am vereinbarten Abholort.

3.4 Bei Lieferung durch Dritte geht die Gefahr, sofern der Kunde Unternehmer ist bei Übergabe an

das Transportunternehmen an den Kunden über. Um das Risiko beim Transport zu reduzieren kann

der Kunde den Transport auf seine Kosten versichern.

3.5 Wünscht der Kunde die Inobhutnahme seines Fahrzeuges bis zum Werkstatttermin, z.B zur

Beschaffung von Ersatzteilen oder aufgrund eines Defektes, der die Verkehrssicherheit erheblich

gefährdet wird hierfür ein gesonderter Auftrag erstellt. Mit diesem werden Standzeit, Gebühren und

Gefahrübergang geregelt.


   4. Abnahme, Rechnungsstellung & Zahlung


4.1 Nach Beendigung des Auftrags wird der Kunde benachrichtigt. Mit Übergabe des

Auftragsgegenstands in den Geschäftsräumen von OT geht die Gefahr auf den Kunden über.

Gleiches gilt, wenn der Kunde den Auftragsgegenstand spätestens nach drei Werktagen ab dem Tag

des Zugangs der Benachrichtigung nicht abholt und dadurch in Annahmeverzug gerät. OT ist in

diesem Fall berechtigt, dem Kunden die ortsüblichen Aufbewahrungsgebühren im Rahmen des

Rechts auf Schadensersatz wegen Annahmeverzugs zu berechnen.

4.2 Wenn der Kunde den Auftragsgegenstand nicht abnimmt, kommt er unter den gesetzlichen

Voraussetzungen in Annahmeverzug und muss u.a. die Leistungsgefahr tragen, also die Gefahr des

zufälligen Untergangs oder der Beschädigung. OT ist dann nur noch für Vorsatz und grobe

Fahrlässigkeit verantwortlich, § 300 Abs. 1 BGB findet Anwendung.

4.3 Der Kunde, soweit er Unternehmer ist, ist verpflichtet, Lieferungen und erbrachte Leistungen

unverzüglich nach Erhalt auf Qualität, Identität, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen.

Bei Unternehmern müssen Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche

nach Erhalt der Lieferung oder Leistung schriftlich geltend zu machen.

4.4 Mit der Rechnung erhält der Kunde die Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und die

Übersicht der verwendeten Materialien und Ersatzteile.

4.5 Der Rechnungsbetrag ist bei Abnahme des Auftraggegenstands und Aushändigung der

Rechnung sofort und ohne Abzug in bar fällig.

4.6 Die Umsatzsteuer wird im Gesamtpreis offen ausgewiesen und geht zu Lasten des Kunden.

4.7 Wurde Lieferung des Auftragsgegenstands vereinbart, beinhaltet die Rechnung auch die

Transportkosten und wird im Voraus an den Kunden versendet. Die Zahlung der Rechnung ist sofort

nach Zugang der Rechnung fällig. Die Lieferung des Auftraggegenstands erfolgt erst nach

vollständiger Bezahlung durch den Kunden.

4.8 Bei Unternehmern sind Korrekturen der Rechnung spätestens 6 Wochen nach Zugang der

Rechnung anzumelden.


   5. Haftung für Sachmängel


5.1 Die Haftung für Sachmängel beginnt mit der rügelosen Abnahme des Auftragsgegenstands und

verjährt mit den nachfolgenden Fristen:

   (I) Für gelieferte Neuteile & Neufahrzeuge 2 Jahre

   (II) Für Werkleistungen (Werkstattaufträge und Restaurationen) 1 Jahr

   (III) Für gelieferte und verbaute Gebrauchtteile 1 Jahr, wobei der Sollzustand des

   gebrauchten Teils vor Bestellung zwischen OT und Kunden definiert werden muss und der

   Istzustand vor Einbau durch den Kunden abgenommen wird

   (IV) Für gebrauchte Fahrzeuge 1 Jahr

   (V) Für durch den Kunden angelieferte und durch OT verbaute Teile wird keine Haftung

   übernommen

5.2 Ist der Kunde ein Unternehmer, so schließt OT die Gewährleistung für Werkleistungen,

gebrauchte Fahrzeuge und Gebrauchtteile vollständig aus, es sei denn, es wird schriftlich etwas

anderes vereinbart.

5.3 Schäden, die auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Pflichten zurück zu führen

sind oder Verletzung an Leben, Körper oder Gesundheit, sind von den Verjährungsverkürzungen aus

Ziffer 5.1 ausgenommen. Auch die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird

dadurch nicht beeinträchtigt.

5.4 Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Kunde bei OT geltend zu machen. OT hat bei

berechtigten Mängeln das Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung.

5.5 Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Obhut

genommen wurden, ist ausgeschlossen. Bei unentgeltlicher Verwahrung wird die Haftung auf die

Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten beschränkt.


   6. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht und Werkunternehmerpfandrecht


6.1 Eingebaute Ersatzteile, Baugruppen & Zubehör (Vorbehaltsware) bleiben bis zur vollständigen

Bezahlung im Eigentum von OT sofern sie nicht wesentlicher Bestandteil des Auftragsgegenstands

geworden sind.

Wenn Vorbehaltsware mit anderen OT nicht gehörenden Sachen bzw. einem Fahrzeug untrennbar

verbunden wird, erwirbt OT Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der

Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung. Sofern die

Verbindung oder Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache

anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde an OT anteilsmäßig das Miteigentum überträgt.

OT nimmt diese Übertragung an. Der Kunde wird das so entstandene Alleineigentum oder

Miteigentum an der Sache für OT verwahren.

6.2 Bezahlt der Kunde die Rechnung für durch OT erbrachte Lieferungen und Leistung nicht, so hat

OT das Recht den Auftragsgegenstand so lange zurück zu behalten bis die Rechnung beglichen

wurde.

6.3 Gegebenenfalls entsteht nach § 647 BGB ein Werkunternehmerpfandrecht. Danach hat der

Unternehmer für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten

oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum

Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.


   7. Verwendung von Bildmaterial


7.1 Das Eigentum am Bildmaterial einschließlich der damit verbundenen Urheberrechte verbleibt

auch durch Übergabe an den Kunden bei OT, jedoch hat der Kunde ein Nutzungsrecht an den ihm

übergebenen Bildern.

7.2 OT verwendet Bilder von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Detailaufnahmen der Aufarbeitung,

für die der Kunde OT beauftragt hat auf Ihrer Internetseite und zu Werbezwecken. OT stellt sicher,

dass das Kennzeichen des Fahrzeugs oder Identifikationsmerkmale wie Fahrgestellnummer, Motoroder

Getriebenummer nicht zu erkennen sind.


   8. Datenschutz


Erhobene personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des

Auftrags verarbeitet. Verantwortlich ist: Oldtimer Traum GmbH, Am Güterbahnhof 10a, 79771

Klettgau.

Weitere Informationen auf: https://oldtimer-traum.de/Datenschutzerklärung


    9. Außergerichtliche Streitbeilegun


OT ist Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks. Der Kunde kann bei

Streitigkeiten aus diesem Auftrag die für den Auftragnehmer zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen.

Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines

Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.

Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung.

Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist.

Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-

Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.


   10. Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu

widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie die Waren in Besitz

genommen haben.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein

mit der Post versandter Brief oder E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,

informieren.


Oldtimer Traum GmbH

Am Güterbahnhof 10a

79771 Klettgau

z.Hd. Herrn Stefan Werne

Tel. +49(0)7742/917 95 37

E-Mail service@oldtimer-traum.de


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des

Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Hier finden Sie ein Muster-Widerrufsformular: https://oldtimer-traum.de/Impressum


Ausschluss des Widerrufsrechts


Das Widerrufsrecht besteht dann nicht, wenn Sie den Vertrag in unserer Werkstatt abschließen.


Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann,

wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der

Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung

gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei

vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Wenn Sie möchten, daß

Dienstleistungen unverzüglich ausgeführt werden, können Sie unter den Voraussetzungen von § 356

Abs. 4 BGB dazu Ihre Zustimmung erteilen.


Nur Verbraucher haben dieses gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht. Vom Widerrufsrecht

ausgeschlossen sind Unternehmer im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit.


Folgen des Widerrufs


Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten

haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus

ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste

Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag

zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen

Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;

Entgelte werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung nicht berechnet. Wir können die Rückzahlung

verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht

haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.


Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag,

an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu

übergeben.


Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.


Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.


Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf

einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht

notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


Ende der Widerrufsbelehrung


   11. Online-Streitbeilegung


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.


Angabe zur Teilnahme an der Verbraucherstreitschlichtung:


Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).


Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.


   12. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel


Gerichtsstand für gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Unternehmern ist ausschließlich der Sitz von Oldtimer Traum GmbH. Bei Verbrauchern gilt der Verbrauchergerichtsstand.


Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bei Geschäften mit Verbrauchern und die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches bei Geschäften mit Unternehmern.

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